Unsere AGB´s.
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AGB`s – zusätzliche Vereinbarungen:
Bei Künstlervermittlung:
Zur Durchführung des Programms sollte der Jahreszeit entsprechend geheizte Umkleidemöglichkeit mit Spiegel Vorort sein. Eine Musikanlage (laut! Richtleistung ca. 300 Watt) mit CD-Player (der gebrannte CDs abspielt) müssen vom Auftragsgeber gestellt werden. Die Bühne, sowie Technikanforderungen werden mitgeteilt.
Je nach Art der Show (und Absprache) sollte der Platzbedarf, sowie die Beleuchtung berücksichtig werden. Dem Künstler stehen alkoholfreie Getränke, sowie ein Imbiss nach Maßgabe des Hauses frei.
Der Auftragsgeber sorgt für Parkmöglichkeiten, bzw. auch für Auslademöglichkeit, Transport zur Bühne, Arbeitsfläche.
Parkkosten übernimmt der Auftragsgeber.
Für Kinderschminken und Basteln: Es wird außerdem Tisch mit 2 Stühlen & Beleuchtung benötigt, Wasser in der Nähe, Tischanzahl für Basteln wird vorher vereinbart.
Rückbuchungen der Künstler sind ausschließlich über die Agentur abzuwickeln. Das Annehmen der Visitenkarten / Tel Nummer der Künstler oder Folgebuchung ohne Agentur (Raffini Kinderevents) ist ausdrücklich untersagt, ansonsten haften der Künstler und der Auftragsgeber mit einer Konventionalstrafe in der Höhe der dreifachen Gage.
Der Auftragsgeber haftet im vollen Umfang für die Einhaltung des Vertrages.
Der Veranstalter/ Auftragsgeber übernimmt das Wetterrisiko und beim starken Wind oder beim Regen sorgt für Überdachung und angemessene Arbeitsverhältnisse, ansonsten kann die Arbeit nicht fortgesetzt werden.
In Falle des kurzfristigen Ausfalls des Künstlers, behält sich die Agentur vor einen Ersatz-Künstler zu schicken, sofern es die Art der gebuchte Show einen Ersatz zulässt. Für Ausfall des Künstlers am Tag der Veranstaltung aus unvorhersehbaren Gründen (wie: Umfall auf dem Weg zur Show, Autobahnsperrung, Naturkatastrophen, bzw. „unzumutbare“ Wetterverhältnisse) haftet die Agentur nicht, sondern der Künstler. In dem Fall verpflichtet sich die Agentur zur Wiederholung der Show zu einem späteren Zeitpunkt. Im Falle der Auftragsstornierung seitens des Auftragsgebers, muss eine Stornogebühr von 50 % der Bruttogage bis 4 Wochen vor der Veranstaltung, 70% bis 2 Wochen und 100% ab 3 Tage vor Veranstaltung bezahlt werden.
Die durch die Agentur verpflichteten Künstler erklären sich bereit für ihre Steuern, Versicherungen selbst aufzukommen und die finanziellen Angelegenheiten dem Finanzamt gegenüber selbst zu regeln. Sämtliche Abgaben, KSK, GEMA usw. übernimmt der Veranstalter, bzw. der Auftragsgeber. Raffini Kinderevents fungiert hier als Vermittlungsagentur und übernimmt keine Haftung für die Kinder, die Verantwortung und Aufsicht für die Kinder vor Ort liegt bei den Eltern. Jegliche materiellen Schäden oder Personenschäden, die zwischen Auftraggeber und dem Künstler entstehen, sind zwischen dem Auftraggeber und Künstler zu klären, da Raffini Kinderevents nur als Vermittler und nicht Arbeitgeber des Künstlers tätig ist.
Die Eltern müssen eine private Haftpflichtversicherung haben, die bei den Kindern unter 8 J.a. einen Verzicht auf Einrede bei Aufsichtspflichtverletzung vorweist. Ansonsten sind die Eltern verpflichtet (sonst der Auftragsgeber) für Kostenübernahme der durch die Kinder verursachten Schäden.
Raffini Kinderevents hat als Agentur eine gewerbliche Haftpflichtversicherung für den Kinder-Veranstaltungsbereich.
Fotos dürfen grundsätzlich gemacht werden. Bitte mit Künstler und Raffini Kinderevents vorab abklären. Videoaufnahmen dürfen nur gemacht und veröffentlicht werden mit Einwilligung der Agentur / des Künstlers/- in. Widerrechtliche Veröffentlichung wird rechtlich verfolgt.
Die Aufnahmen, die von Raffini Kinderevents an dem Veranstaltungsort gemacht sind, werden auch nur mit dem Einverständnis des Auftragsgebers veröffentlicht, für die Werbezwecke genutzt.
Zahlungsmodalitäten gelten, wie im Vertrag vereinbart.