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AGBs

Hier können Sie unsere AGBs als PDF downloaden.

AGB`s – zusätzliche Vereinbarungen:

1. Allgemeine Bedingungen des Kunden werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn sie von der Agentur (Raffini Kinderevents) schriftlich anerkannt werden. Anderenfalls haben diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorrang. Die Abnahme der Leistung der Agentur gilt in jedem Falle als Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

2. VERTRAG/ Buchungsbestätigung & Bezahlung, Abhaben

Ein Vertrag kommt NUR dann zustande, wenn Buchungsformular ausgefüllt ist (nach vorherigem mündliche oder schriftlichem Angebot) online oder per Fax und von Raffini Kinderevents bestätigt wurde.

Alle Preise und Preisangaben verstehen sich auch ohne ausdrückliche Bezeichnung als solche in EURO ohne gesetzliche Steuern und Abgaben (also Nettopreise) und ohne sonstige, eventuell anfallende öffentlich-rechtliche Nebenabgaben.

Bezahlung: je nach Vereinbarung kann bar vor Ort oder bis zum Datum auf der Rechnung überwiesen werden (in der Regel bis 3 Tage vor dem Event). Bei höheren Beträgen werden Teilzahlungen vereinbart.

Die durch die Agentur verpflichteten Künstler erklären sich bereit für ihre Steuern, Versicherungen selbst aufzukommen und die finanziellen Angelegenheiten dem Finanzamt gegenüber selbst zu regeln. Sämtliche Abgaben, KSK, GEMA usw. übernimmt der Veranstalter, bzw. der Auftragsgeber.

3. Bedarf bei Animation und Künstlervermittlung:

Bei Mini Disco, Künstler: Zur Durchführung des Programms sollte der Jahreszeit entsprechend geheizte Umkleidemöglichkeit mit Spiegel Vorort sein.
Eine Musikanlage (laut! Richtleistung ca. 300 Watt) nach telefonischer Absprache entweder mit CD-Player (der gebrannte CDs abspielt) oder USB Stick, ggf. Blootooth, müssen vom Auftragsgeber gestellt werden. Die Bühne, sowie Technikanforderungen werden mitgeteilt.

Je nach Art der Show (und Absprache) sollte der Platzbedarf, sowie die Beleuchtung berücksichtig werden. Dem Künstler stehen alkoholfreie Getränke, sowie ein Imbiss nach Maßgabe des Hauses frei.

Der Auftragsgeber sorgt für Parkmöglichkeiten, bzw. auch für Auslademöglichkeit, Transport zur Bühne, Arbeitsfläche.

Parkkosten übernimmt der Auftragsgeber, sowie Verpflegung für die Mitarbeiter, wenn der Auftrag 5 Stunden übersteigt (4 Stunden + Auf/- und Abbau).

Für Kinderschminken / Glitzer Tattoos / Airbrush: Es wird außerdem Tisch mit 2 Stühlen & Beleuchtung benötigt, Wasser in der Nähe, für Airbrush, Hüpfburg Strom.
Tischanzahl und Strom für Basteln werden mit dem Auftraggeber vereinbart. In der Regel brauchen wir für Bastelstationen 2 bis 3 Biertischgarnituren (außer beim Kindergeburtstag).

4. Rückbuchungen / Geheimhaltungspflicht

Rückbuchungen der Künstler sind ausschließlich über die Agentur abzuwickeln. Das Annehmen der Visitenkarten / Tel. Nummer der Künstler oder Folgebuchung ohne Agentur (Raffini Kinderevents) ist ausdrücklich untersagt, ansonsten haften der Künstler und der Auftragsgeber mit einer Konventionalstrafe in der Höhe der dreifachen Gage.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, Subunternehmer oder Lieferanten, insbesondere Künstler und spezialisierte Dienstleister, die ihm über die Geschäftsbeziehung zu der Agentur bekannt gemacht werden, auch nach Abschluss des Vertragsverhältnisses für eine Dauer von 3 Jahren nach Beendigung des Geschäftsverhältnisses nicht direkt zu kontaktieren und zu beauftragen. Verstößt der Auftraggeber gegen diese Pflicht, so steht der Agentur ein Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 50% der, an den jeweiligen Unternehmer geleisteten Vergütung gegen den Auftraggeber zu.


5. Haftung

Der Auftragsgeber haftet als Veranstalter im vollen Umfang für die Einhaltung des Vertrages.
Der Veranstalter/ Auftragsgeber übernimmt das Wetterrisiko und beim starken Wind oder beim Regen sorgt für Überdachung und angemessene Arbeitsverhältnisse, ansonsten kann die Arbeit nicht fortgesetzt werden. Aufblasbare, strombetriebene Spielmodule, wie Hüpfburg oder Bullriding, können im Regen, bei Sturmwarnung nicht betrieben werden.

Dadurch ggf. entstandene Kosten/ Schäden sind durch Veranstaltungsversicherung der Auftraggebers zu decken.

Schadensersatzansprüche gegenüber der Agentur, ihren Arbeitnehmern und/oder Erfüllungsgehilfen, die auf leichter Fahrlässigkeit beruhen und die nicht Schadensersatz für die Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit zum Inhalt haben, sind – soweit gesetzlich möglich – ausgeschlossen.

Raffini Kinderevents fungiert hier als Vermittlungsagentur und Animationsteam und übernimmt keine Haftung für die Kinder, die Verantwortung und Aufsicht für die Kinder vor Ort liegt bei den Eltern. Jegliche materiellen Schäden oder Personenschäden, die zwischen Auftraggeber und dem Künstler entstehen, sind zwischen dem Auftraggeber und Künstler zu klären, da Raffini Kinderevents nur als Vermittler und nicht Arbeitgeber des Künstlers tätig ist.

Raffini Kinderevents hat als Agentur eine gewerbliche Haftpflichtversicherung für den Kinder-Veranstaltungsbereich.

Die Eltern müssen eine private Haftpflichtversicherung haben, die bei den Kindern unter 8 J.a. einen Verzicht auf Einrede bei Aufsichtspflichtverletzung vorweist. Ansonsten sind die Eltern verpflichtet (sonst der Auftragsgeber) für Kostenübernahme der durch die Kinder verursachten Schäden.

In Falle des kurzfristigen Ausfalls des Künstlers, behält sich die Agentur vor einen Ersatz-Künstler zu schicken, sofern es die Art der gebuchte Show einen Ersatz zulässt. Für Ausfall des Künstlers am Tag der Veranstaltung aus unvorhersehbaren Gründen (wie: Umfall auf dem Weg zur Show, Autobahnsperrung, Naturkatastrophen, bzw. „unzumutbare“ Wetterverhältnisse) haftet die Agentur nicht, sondern der Künstler. In dem Fall verpflichtet sich die Agentur zur Wiederholung der Show zu einem späteren Zeitpunkt.

6. Storno Kosten

Im Falle der Auftragsstornierung seitens des Auftragsgebers, muss eine Stornogebühr von 50 % der Bruttogage bis 4 Wochen vor der Veranstaltung, 70% bis 2 Wochen, 85 % bis 3 Tage vor dem Job und 100% ab 3 Tage vor Veranstaltung bezahlt werden.

Wir versuchen, wenn möglich, den Kunden bei einer krankheitsbedingten Absage entgegen zu kommen und den Termin kostenlos zu verschieben! sprechen Sie uns darauf an.

Storno wird nur durch eine schriftliche Absage angenommen!

7. Fotos, Videos, Werbemaßnahmen

Fotos dürfen grundsätzlich gemacht werden. Bitte mit Künstler und Raffini Kinderevents vorab abklären. Videoaufnahmen dürfen nur gemacht und veröffentlicht werden mit Einwilligung der Agentur / des Künstlers/- in. Widerrechtliche Veröffentlichung wird rechtlich verfolgt.

Die Aufnahmen, die von Raffini Kinderevents an dem Veranstaltungsort gemacht sind, werden auch nur mit dem Einverständnis des Auftragsgebers bzw. der Eltern veröffentlicht, für die Werbezwecke genutzt.

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Raffini Kinderevents mit der für ihn durchgeführten Veranstaltung werben darf (bei Ausnahmen bitte schriftlich kontaktieren!).

Beim Bedarf werden auch Kunden unsere Bilder für die Werbung zur Verfügung gestellt, die mit unserem Copyright versehen werden müssen und nur in Verbindung mit dieser Buchung genutzt werden dürfen.

8. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie dem Vertrag und etwaigen Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Abbedingung dieses Schirftformerfordernisses.

9. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

10. Gerichtsstand

Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Raffini Kinderevents.

Der Gerichtsstand ist der Sitz von Raffini Kinderevents.

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